Qualitäts-verbesserungs-kommission (QVK)

Der Unterhalt einer Qualitätsverbesserungskommission ist ab dem Wintersemester 11/12 gesetzlich vorgeschrieben. In ihr werden Vorschläge für die zweckgebundene Verwendung von Geldern für die Verbesserung von Lehre und Bildung erörtert.

Dabei werden Anträge der Fachbereiche und der Studierendenschaft erörtert und zur Förderung oder nicht Förderungen beim Präsidium empfohlen.

Neben Vertretung für Präsidium, Haushalt und Verwaltung und Angestellte haben vier Studenten einen permanenten Sitz in dieser Kommission und somit die stimmliche Mehrheit.

Somit ist zu sagen, dass diese Kommission eine sehr gute Schnittstelle für die studentische Selbstverwaltung darstellt, um aktiv Hochschulpolitik zu betreiben und auch im Fokus auf „spezielle Anschaffungen und Aufwendungen“ Druck auszuüben.

Zu betonen ist, dass jeder Angehörige der THGA Anträge einreichen darf. Im Büro des AStA befindet sich darüber hinaus eine hölzerne Wahlurne in die Vorschläge zur Nutzung dieser Mittel eingebracht werden können.

Bei Rückfragen stehen die studentischen Vertreter dieses Ausschusses euch selbstverständlich zur Verfügung.

 

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